Details

ISBN/EAN: 978-3-86341-517-4
Format: PDF
DRM: Digitales Wasserzeichen
Weitere Details
Auflage:
1. Auflage 2011
Erschienen am:
Sprache:
Deutsch
Umfang:
79 S., 0.34 MB
Empfohlene App:
Weitere Details arrow_forward_ios
19,99 €
inkl. MwSt.

Herunterladen

Beschreibung

Nicht zuletzt wegen Ereignissen wie dem Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 reagiert die Öffentlichkeit zunehmend sensibler auf Fragen des Umweltschutzes. Deshalb rufen Berichte über Unternehmen, die für derartig massive Umweltschäden verantwortlich sind, besonderes öffentliches Interesse hervor. Folglich entschloss sich der Shell-Konzern im Jahre 1995 wegen zahlreicher öffentlicher Proteste, die Öllager- und Verladeplattform Brent Spar an Land zu schleppen, anstatt sie im Atlantik zu versenken. Weitere Konsequenz der Umweltschädigungen war eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zur Schonung der Umwelt, welche die Unternehmen vor neue Aufgaben und Herausforderungen stellten bzw. stellen. So beinhaltete der Konzernabschluss des Bayer-Konzerns im Jahr 2008 Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen i.H.v. EUR 298.000. Da Umweltrisiken nur begrenzt versicherbar sind, steht eine Risikovorsorge durch Passivierung von entsprechenden Rückstellungen im Blickpunkt. Dieses Buch diskutiert die verschiedenen Lösungsansätze zur rechtlichen und wirtschaftlichen Entstehung und zum maßgeblichen Passivierungszeitpunkt von Umweltschutzverpflichtungen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.6.1, Verpflichtung zur Überholung von Luftfahrtgeräten: Problematik: Eine GmbH & Co.KG war aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet, nach einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, die Antriebsmotoren und Fahrgastzellen ihrer Hubschrauberflotte überholen zu lassen. Für die Kosten der Überholung bildete die Gesellschaft eine Rückstellung im Verhältnis der schon absolvierten Flugstunden zu den zulässigen Flugstunden. Laut BFH entstehe die Verpflichtung rechtlich erst, wenn die "festgelegte Betriebszeit" abgelaufen sei. Somit läge keine rechtliche Verpflichtung vor. Die wirtschaftliche Verursachung setzt laut BFH voraus, dass die wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und das Entstehen der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestandsmerkmalen abhängt. Wesentliches Tatbestandsmerkmal sei hier das Absolvieren der maximal zulässigen Flugstunden. Da dieses Tatbestandsmerkmal nicht geteilt werden könne, seien die wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt. Die Verpflichtung entstehe auch nicht in Teilschritten, sodass sie bis zum Ablauf der Betriebszeit "..."ihrer Entstehung harrt"...". Maßgeblich sei "die wirtschaftliche Wertung des Einzelfalls im Lichte der rechtlichen Struktur des Tatbestandes, mit dessen Erfüllung die Verbindlichkeit entsteht". Beurteilung anhand des Kriteriums der wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale: Dem Kriterium der wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale zufolge, ist eine Verpflichtung dann zu passivieren, wenn die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen des Gläubigers erfüllt sind. Diese sollen dann verwirklicht sein, wenn sich der Schuldner der Leistung nicht mehr einseitig entziehen kann und es nur noch von einer Willenserklärung des Gläubigers abhängt, ob die Verbindlichkeit besteht. Im vorliegenden Fall kann sich der Kaufmann der Überholungsverpflichtung -zumindest theoretisch- entziehen, z.B. durch Kauf neuerer Hubschrauber. Es ist allerdings nicht sinnvoll, dass für die Passivierung einer Verpflichtung maßgeblich sein soll, dass sich der Kaufmann einer Verpflichtung theoretisch entziehen kann. Es muss darauf abgestellt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kaufmann sein Unternehmen in derselben Art und Weise weiterführt und wie gewiss es infolgedessen ist, dass die Durchführung der Überholung unvermeidbar zu sein scheint. Es stellt sich also nicht die Frage, ob der Kaufmann durch Umstellung seines Geschäftsmodells der Verpflichtung die Grundlage entziehen kann. Im Sinne des in § 252 (1) Nr.2 HGB erfassten Going-Concern-Prinzips ist unter Berücksichtigung der Erkenntnisse am Abschlussstichtag und in dem Zeitraum bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses im Zweifel davon auszugehen, dass der Kaufmann sein Handelsgewerbe in gleicher (oder zumindest ähnlicher) Art fortsetzen wird. Die aufgrund der Durchführung der Überholung entstehenden Kosten müssten eigentlich infolge des Verlustantizipationsprinzips zurückgestellt werden, da sonst mehr Mittel für potentielle Ausschüttungen bereitständen. Diese Mittel benötigt der Kaufmann aber möglicherweise, um die Überholungskosten zu bezahlen. Folglich wäre es ratsam, eine Rückstellung zu bilden. Dem ist allerdings entgegenzusetzen, dass zum Abschlussstichtag keine Schuld im Rechtssinne vorliegt. Eine Rückstellungsbildung könnte nur als Aufwandsrückstellung begründet werden. Die im Gesetz vorhandene Norm (§ 249 (1) S.2 Nr.1 und 2 HGB) bezüglich der Passivierungspflicht von bestimmten zukünftigen Aufwendungen erfassen Sachverhalte dieser Art allerdings nicht. Da infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Passivierungswahlrechte zur Bildung von Aufwandsrückstellungen weggefallen sind, kann keine Rückstellung gebildet werden. Der Kaufmann müsste durch Bildung von Rücklagen Vorsorge tragen.

E-Book Informationen

Alle hier erworbenen E-Books können Sie in Ihrem Kundenkonto in die kostenlose PocketBook Cloud laden. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie von Ihrem PocketBook E-Reader, Ihrem Smartphone, Tablet und PC jederzeit auf Ihre gekauften und bereits vorhandenen E-Books Zugriff haben.

Um die PocketBook Cloud zu aktivieren, loggen Sie sich bitte in Ihrem Kundenkonto ein und gehen dort in den Bereich „E-Books“. Setzen Sie hier einen Haken bei „Neue E-Book-Käufe automatisch zu meiner Cloud hinzufügen.“. Dadurch wird ein PocketBook Cloud Konto für Sie angelegt. Die Zugangsdaten sind dabei dieselben wie in diesem Webshop.

Weitere Informationen zur PocketBook Cloud finden Sie unter www.meinpocketbook.de.

Allgemeine E-Book-Informationen

E-Books in diesem Webshop können in den Dateiformaten EPUB und PDF vorliegen und können ggf. mit einem Kopierschutz versehen sein. Sie finden die entsprechenden Informationen in der Detailansicht des jeweiligen Titels.

E-Books ohne Kopierschutz oder mit einem digitalen Wasserzeichen können Sie problemlos auf Ihr Gerät übertragen. Sie müssen lediglich die Kompatibilität mit Ihrem Gerät prüfen.

Bei E-Books die mit Readium LCP geschützt sind erscheint bei dem ersten Öffnen auf ihrem Reader ein Hinweisfenster mit der Aufforderung ein Passwort einzugeben. Gleichzeitig öffnet sich ein Infofeld in dem das Passwort steht. Tragen Sie dieses Passwort in das Eingabefeld ein und bestätigen Sie die Eingabe. Danach öffnet sich das E-Book automatisch. Um E-Books die mit Readium LCP geschützt sind auf einem Tablet/Laptop/Smartphone lesen zu können, benötigen Sie ein Programm, das in der Lage ist, mit diesem Kopierschutz umzugehen. Das ist z.B. der Thorium Reader (Windows, Mac, Linux) oder die PocketBook App (iOS, Android). Fügen Sie das heruntergeladene E-Book in das Programm ein. Bei dem ersten Öffnen erscheint ein Hinweisfenster mit der Aufforderung ein Passwort einzugeben. Gleichzeitig öffnet sich ein Infofeld in dem das Passwort steht. Tragen Sie dieses Passwort in das Eingabefeld ein und bestätigen Sie die Eingabe. Danach öffnet sich das E-Book automatisch.