Details
ISBN/EAN: 978-3-656-95545-0
Einband: kartoniertes Buch
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Auflage:
1. Auflage 2015
1. Auflage 2015
Erschienen am:
11.05.2015
11.05.2015
Sprache:
Deutsch
Deutsch
Umfang:
20 S.
20 S.
Format (T/L/B):
0.2 x 21 x 14.8 cm
0.2 x 21 x 14.8 cm
Hersteller:
GRIN Publishing GmbH
info@grin.com
Waltherstraße 23
DE 80337 München
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Der Vorrang des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht.Wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Jugendkriminologie
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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Jugendkriminologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Delinquenz im Jugend- und Heranwachsendenalter ist ein Thema, welches konstant sowohl öffentliches, als auch wissenschaftliches Interesse weckt. Dabei ist es allgemein bekannt, dass Jugendliche im Verlauf ihrer Pubertät Grenzen testen und überschreiten, sowie Verhaltensformen entwickeln, die von der Gesellschaft als problematisch angesehen werden können. Führt dieses abweichende Verhalten zu einer Schädigung Dritter oder einschneidenden Problemen in der Zukunft des Jugendlichen selbst, so spricht man von einem sozialem Problem. Da die Jugend von heute die Zukunft der Gesellschaft symbolisiert, ist es nachvollziehbar, dass die auftretenden Probleme nicht selten verstärkt wahrgenommen und mit diffusen gesellschaftlichen Ängsten vermischt werden. Dem gegenüber steht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema, welche sich mit (realistischen) Erkenntnissen aus der Jugendkriminologie, den Ursachen, sowie der Entwicklung von jugendlicher Delinquenz beschäftigt. Ziel der vorliegenden Ausarbeitung ist es, mithilfe dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Jugendkriminologie eine Grundlage zu bilden, unter deren Berücksichtigung die wesentlichen Ziele des Jugendstrafrechts betrachtet werden können. Des Weiteren werden kürzlich durchgeführte Neuerungen im Jugendgerichtsgesetz erörtert. Anschließend steht die Frage im Vordergrund, ob der Vorrang des Erziehungsgedankens weiterhin Gültigkeit besitzt oder ob ein tat-orientiertes (repressives) Jugendstrafrecht angemessener wäre.