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Das 'Zeug' in Abgrenzung zum 'Werk'

Im Hinblick auf das 'Dass' ihres Hervorgebrachtseins in Martin Heideggers Abhandlung 'Der Ursprung des Kunstwerkes'

Erschienen am 26.07.2007, Auflage: 1/2007
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638665650
Sprache: Deutsch
Umfang: 32 S.
Format (T/L/B): 0.3 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1,2, Hochschule für Bildende Künste Dresden (Philosophie/Ästhetik), Veranstaltung: Der Ursprung des Kunstwerkes - Martin Heideggers Konzeption des Seins und der Wahrheit der Kunst, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit veranschaulicht zunächst, wie tief der Begriff "Zeug" in Martin Heideggers Kunstwerk-Abhandlung "Der Ursprung des Kunstwerkes" eingebettet im Verborgenen liegt. Auf dem Weg der Hinführung zum Begriff "Zeug" wird deutlich, welche anderen Begriffe zunächst beiseite gestellt werden müssen, um das "Zeug" zu lokalisieren und es für eine Bearbeitung zugänglich zu machen. Der Argumentationsweg führt über landläufige und abendländisch überlieferte Begriffe wie "Werk", "Ding", "Form und Stoff", "Dienlichkeit" bis hin zum "Erzeugnis Um-zu". An dieser Stelle setzt der Begriff "Zeug" an, der sich im Hinblick auf das "Dass seines Hervorgebrachtseins" wesentlich vom Begriff "Werk" unterscheidet: Heidegger trennt "Künstlerisches Geschaffensein" (betrifft den Begriff "Werk") von "handwerklichem Angefertigtsein" (betrifft den Begriff "Zeug"). Martin Heideggers Abhandlung fragt eingangs nach der "Wesensherkunft" des Kunstwerkes, oder anders ausgedrückt, nach der "Herkunft des Wesens des Kunstwerkes". In der Auslegung von Friedrich Wilhelm von Herrmann beinhaltet der Begriff "Ursprung" nach Martin Heidegger zum einen die Frage 1.) nach dem "Vonwoher und Wodurch" eine Sache ist, welche als die Frage nach der Herkunft der Sache bestimmt wird, und zum anderen 2.) beinhaltet der Begriff "Ursprung" die Frage nach dem "Was- und Wiesein" der Sache, welche als die Frage nach dem Wesen der Sache bestimmt wird.